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   BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85   

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BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85 (https://dejure.org/1985,2436)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1985 - 2 B 57.85 (https://dejure.org/1985,2436)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 2 B 57.85 (https://dejure.org/1985,2436)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77

    Erhöhter Zinssatz bei der Rückforderung von Studienförderungsmitteln von

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Danach sind derartige Verträge öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen (vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 22.77 - , vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 > jeweils m.w.Nachw.).

    Dies läßt sich eindeutig auch dem von der Beschwerde selbst herangezogenen Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 22.77 - (a.a.O.) entnehmen.

    Der Rechtsgrund für die höheren Zinsen liegt bei Verträgen der vorliegenden Art nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1964 - BVerwG 6 C 96.60 - , vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 8.69 - und vom 10. August 1979 - BVerwG 2 C 22.77 - ) in der Regel in dem Schaden, den die jeweilige Klägerin durch die Unterlassung der Rückzahlung erlitten und für den der jeweilige Beklagte mit Rücksicht auf den Rückzahlungsvorbehalt einzutreten hat.

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Im übrigen berücksichtigt der Beklagte hier wie auch in anderem Zusammenhang - insbesondere auch bei seinen Ausführungen unter III. 5. der Beschwerdeschrift - nicht, daß ein Gericht in der Regel nicht verpflichtet ist, seine sämtlichen aus den Tatsachen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Danach sind derartige Verträge öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen (vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 22.77 - , vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 > jeweils m.w.Nachw.).

    Das sich aus dem - als Ausfluß des Rechts der Persönlichkeitsentfaltung - in Art. 2 GG gesicherten Recht auf Vertragsfreiheit ergebende, grundsätzlich auch im öffentlichen Recht geltende Gebot der Vertragstreue (vgl. u.a. Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - ) wird nicht durch Art. 5 Abs. 3 GG aufgehoben (zur Vereinbarkeit derartiger Verträge mit sonstigem Verfassungsrecht und einfachem Recht vgl. auch BVerwGE 30, 65 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67]).

  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung des Beklagten (II. der Beschwerdeschrift) nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 37) und vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (Buchholz 238.95 SZuwG Nr. 3) ab.

    Im übrigen ergibt sich aus dem angeführten Urteil vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (a.a.O.), daß dem Verantwortungsbereich eines Bediensteten auch Umstände zugerechnet werden können, die seiner Entscheidung überhaupt nicht unterliegen.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 31.79

    Vorzeitiger Abbruch des Studiums - Rückzahlung von Studienförderungsmitteln -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Danach sind derartige Verträge öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen (vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 22.77 - , vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 > jeweils m.w.Nachw.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß Verträge dieser Art grundsätzlich auch insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, als hiernach Studienförderungsmittel zurückgefordert werden können, wenn es aus dem Geförderten zurechenbaren Gründen nicht zum Abschluß des Studiums kommt (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - ; Beschluß vom 6. November 1979 - BVerwG 2 B 60.79 -).

  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 199/73

    Unterschrift der zuständigen Richter unter ein Urteil - Form der Unterschrift in

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Die in den Streitakten enthaltene beglaubigte Abschrift beweist vielmehr mit der Wiedergabe der Unterschriften der Richter, daß die Urschrift in der wiedergegebenen Weise handschriftlich unterzeichnet ist (vgl. dazu § 173 VwGO in Verbindung mit § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO; § 1 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1 des Beurkungsgesetzes vom 28. August 1969 <BGBl. I S. 1513>; BGH, Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 - <NJW 1975, 781>).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich aber nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - <NJW 1980, 1972>).
  • BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79

    Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Dergleichen ist im Gerichtsverfahrensrecht nicht vorgeschrieben (vgl. hierzu Beschlüsse vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 62.79 -, vom 15. Februar 1980 - BVerwG 2 CB 19.79 -, vom 17. Juli 1980 - BVerwG 2 B 45.79 - sowie Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 3.82 - ).
  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76

    Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich aber nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - <NJW 1980, 1972>).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
    Dergleichen ist im Gerichtsverfahrensrecht nicht vorgeschrieben (vgl. hierzu Beschlüsse vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 62.79 -, vom 15. Februar 1980 - BVerwG 2 CB 19.79 -, vom 17. Juli 1980 - BVerwG 2 B 45.79 - sowie Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 3.82 - ).
  • BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1980 - 2 B 45.79

    Fehlerhaftigkeit der Lehrproben im Wiederholungsprüfungsverfahren - Verspätetes

  • BVerwG, 30.08.1979 - 4 CB 62.79

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67

    Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 06.11.1979 - 2 B 60.79

    Rückzahlung der Studienbeihilfe eines auf eigenen Antrag vorzeitig entlassenen

  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses -

  • BVerwG, 15.01.1964 - VI C 96.60

    Grundsatz der Unverzichtbarkeit beamtenrechtlicher Dienstbezüge - Rechtsanspruch

  • BVerwG, 27.12.1971 - VI C 1.71

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung des Ruhegehaltes eines Beamten - Anforderungen an

  • BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79

    Verfahrensmangel durch Absehen von nicht ausdrücklich beantragter Beweiserhebung

  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 8.69

    Formularmäßige Verträge für Fernmeldeaspiranten mit Rückzahlungsverpflichtung -

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 13.74
  • BVerwG, 11.12.1975 - 2 B 55.75

    Auslegung eines Aspirantenvertrages - Rückzahlung gewährter Studienbeihilfen -

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verplichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung im Studienförderungsvertrag

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verplichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 36.84

    Vertrag über eine Gewährung von Ausbildungsdarlehen

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85 -) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 1.85

    Vertragsstrafenvereinbarungen in Studienförderungsverträgen - Rechtliche

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlvereinbarungen - jedenfalls, sowie sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 29.85

    Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85

    Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
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